Steuern, Gebühren, Beiträge
Hier finden Sie alle Steuern, Gebühren und Beiträge im Überblick.
Wasserversorgung Herstellungsbeiträge
- 0,85 pro m² Grundstücksfläche
- 8,80 pro m² Geschossfläche
Wasserversorgung Verbrauchsgebühren
- 1,48 € pro m³ Verbrauch
- zuzüglich einer Grundgebühr
Entwässerungseinrichtung Herstellungsbeiträge
- 1,50 € pro m² Grundstücksfläche
- 12,00 € pro m² Geschossfläche
Entwässerungseinrichtung Verbrauchsgebühren:
- 1,36 € pro m³ Verbrauch
- zuzüglich einer Grundgebühr
Niederschlagswassergebühren
- 0,14 € pro m²
Zu den genannten Beträgen kommt bei Wassergebühren noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
nach tatsächlichem Aufwand
Grabnutzungsgebühr
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für
1. Kinderreihengrab (unter 10 Jahre) 16,00 EUR
2. Reihengrab 32,00 EUR
3. einstellige Grabstätten 40,00 EUR
4. zweistellige Grabstätten 81,00 EUR
5. dreistellige Grabstätten 122,00 EUR
6. Urnenerdgrab (bis zu 2 Urnenplätze) 22,00 EUR
7. Urnennische (bis zu 2 Urnenplätze) 75,00 EUR
§ 2
§ 5 wird wie folgt neu gefasst:
§ 5
Bestattungsgebühren
1. Leichenhausdienste
a) Leichenhausdienste 59,50 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszuschlag 29,75 EUR
2. Erdbestattung
a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe 273,70 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 136,85 EUR
b) Grab öffnen und schließen ab 180 cm Tiefe 368,90 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 184,45 EUR
c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen
(z.B. Frost, Handarbeit) 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
d) Träger bei Beerdigungen 35,70 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 17,85 EUR
e) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges,
Blumen und Kränze zum Grab, etc. 101,15 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 50,58 EUR
3. Urnenbestattung
a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80 cm) 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
b) Begleitung der Trauerfeier, Tragen der Urne zum Grab,
Blumen und Kränze zum Grab, etc. 83,30 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 41,65 EUR
c) Träger einer Urne 35,70 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 17,85 EUR
4. Exhumierung
a) Exhumierung Verstorbener 368,90 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 184,45 EUR
b) Ausgrabung einer Urne 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
c) Bestattung von Tot- und Frühgeburten 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
5. Verwaltungspauschale
Verwaltungspauschale je Bestattung/Exhumierung 142,00 EUR
§ 3
§ 6 wird wie folgt neu gefasst:
§ 6
Sonstige Gebühren
- Die Gebühr für die Benützung des Leichenhauses je angefangenem
Benutzungstag beträgt 62,00 EUR
(2) Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung von Grabmäler beträgt
für Kindergrabstätten 10,00 EUR
für einstellige Grabstätten 30,00 EUR
für zwei- oder dreistellige Grabstätten 45,00 EUR
(3) Die Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf von 48 Stunden oder von 96 Stunden beträgt
14,00 EUR
(4) Die Genehmigung zur Exhumierung/Umbettung beträgt 39,00 EUR
- Hebesatz: 310 v. H.
- Hebesatz Grundsteuer A
(Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 350 v. H. - Hebesatz Grundsteuer B
(Grundstücke): 350 v. H.
Steuern ab 01.01.2022:
- für den ersten Hund: 45,00 €
- für den zweiten Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden Kampfhund: 500,00 €
Die Gebühren des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises können hier heruntergeladen werden.
Auszug aus der Gebührenordnung
- Geburtsurkunde: 12,00 €
- Sterbeurkunde: 12,00 €
- Heiratsurkunde: 12,00 €
- Kirchenaustritt Einzelperson: 35,00 €
- Beglaubigung von Zeugnissen etc. (keine Standesamtsurkunden): 5,00 €
Standesamtsgebühren sind landesweit einheitlich.